(1) Personen, die aus dem Ausland in den Staat San Andreas einreisen oder sich im Staatsgebiet aufhalten wollen, benötigen eine gültige und anerkannte Greencard oder einen amtlichen Personalausweis.
(2) Von der Pflicht nach Absatz 1 kann durch Rechtsverordnung des zuständigen Department of Justice (DOJ) Befreiung erteilt werden.
(1) Für die Einreise und den Aufenthalt im Staat San Andreas ist ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich.
Der Aufenthaltstitel wird erteilt als
Greencard
Personalausweis
(2) Ein Aufenthaltstitel gilt nur als rechtswirksam, wenn alle nachstehenden Angaben vollständig und korrekt enthalten sind:
Vor- und Nachname der Inhaberin oder des Inhabers,
Geburtsdatum,
Geschlecht,
aktuelles - klar erkenntliches Lichtbild,
eigenhändige Unterschrift der Inhaberin oder des Inhabers,
ausstellender Bundesstaat,
Ausstellungsdatum.
(1) Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel ist der Erwerb von Lizenzen jeglicher Art im Staatsgebiet San Andreas untersagt.
(2) Als Lizenzen im Sinne dieses Gesetzes gelten insbesondere Erlaubnisse, Genehmigungen oder Berechtigungen, die von staatlichen Stellen oder anerkannten Behörden ausgestellt werden.
(1) Wird eine Person ohne gültigen Aufenthaltstitel durch das Unified Police Department (UPD) festgestellt, kann sie zur Identitätsfeststellung und weiteren Überprüfung des Aufenthaltsstatus vorübergehend in Gewahrsam genommen werden.
(2) Nach rechtskräftigem Abschluss eines etwaigen Straf- oder Verwaltungsverfahrens kann eine Greencard durch das Department of Justice oder das zuständige Amt der Stadt Los Santos ausgestellt werden.
(3) Bis zur Ausstellung eines endgültigen Aufenthaltstitels kann das Unified Police Department (UPD) in Abstimmung mit dem Department of Justice einen vorläufigen Aufenthaltstitel erteilen.
Dieser gilt höchstens für die Dauer von einer Woche und erlischt automatisch mit der Ausstellung der regulären Greencard.
(1) Die Einreise in das Staatsgebiet sowie die Ausreise aus diesem sind ausschließlich an zugelassenen Grenzübergangsstellen zulässig, sofern nicht durch andere Rechtsvorschriften oder behördlich genehmigte Ausnahmen Abweichungen zugelassen sind.
(2) Als offizielle Grenzkontrollpunkte gelten insbesondere
der Übergang am State Prison,
die Brücke bei Fort Zancudo, sowie
kleine Grenzübergänge ohne aktiver Überwachung.
(3) Der Grenzübertritt an diesen Kontrollpunkten ist ausschließlich berechtigten Personen oder zugelassenen Fahrzeugen gestattet.
Das Unified Police Department (UPD) und das Department of Justice sind befugt, den Zugang zu verwehren, wenn die Berechtigung oder Zulassung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
(4) Ausländische Personen sind verpflichtet, bei der Einreise und der Ausreise einen anerkannten und gültigen Aufenthaltstitel gemäß § 2 Absatz 1 mitzuführen und diesen auf Verlangen den zuständigen Polizeibehörden vorzulegen.
(5) Die zuständigen Behörden sind berechtigt, im Rahmen des grenzüberschreitenden Verkehrs Personen-, Fahrzeug- und Dokumentenkontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Einreise-, Aufenthalts- und Sicherheitsbestimmungen sicherzustellen.
(1) Die Einreise einer ausländischen Person in den Staat San Andreas gilt als unerlaubt, wenn sie
nicht im Besitz einer gültigen Greencard oder eines Greencard-Ersatzdokuments gemäß § 2 Absatz 1 ist,
den nach § 2 erforderlichen Aufenthaltstitel nicht besitzt, oder
zwar ein nach § 2 erforderliches Dokument bei sich führt, dieses jedoch durch Täuschung, Drohung, Bestechung oder Kollusion erwirkt wurde oder aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben ausgestellt wurde und deshalb nachträglich für ungültig erklärt, zurückgenommen oder annulliert wird.
(2) Eine unerlaubte Einreise stellt eine Verletzung der Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen dar und kann gemäß den einschlägigen Vorschriften mit straf- oder verwaltungsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden.
(1) Dem ausländischen Ehegatten einer Person mit gültigem Aufenthaltstitel ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
beide Ehegatten das 21. Lebensjahr vollendet haben, oder
der nachziehende Ehegatte sich zumindest in einfacher Weise in lokaler Sprache verständigen kann.
(2) Liegt bei einem der Ehegatten innerhalb des letzten Monats eine rechtskräftige Verurteilung oder eine andere strafrechtliche Auffälligkeit vor, kann die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 verweigert werden.
(1) Ausländer im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, die nicht im Besitz der Staatsbürgerschaft des Staates San Andreas ist.
(2) Einreise bezeichnet das erstmalige Überschreiten der Staatsgrenze in das Hoheitsgebiet von San Andreas.
(3) Aufenthaltstitel ist jede durch eine Behörde ausgestellte Urkunde, die den rechtmäßigen Aufenthalt im Staatsgebiet erlaubt.
(4) Visum bezeichnet eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis für einen vorübergehenden Aufenthalt.
(1) Aufenthaltstitel werden erteilt als
a) Greencard (unbefristet), oder
b) vorläufiger Aufenthaltstitel (befristet bis zur Ausstellung der Greencard).
(2) Aufenthaltstitel verlieren ihre Gültigkeit, wenn
a) sie verfälscht, unrechtmäßig erworben oder missbräuchlich verwendet wurden,
b) der Inhaber das Staatsgebiet länger als 6 Monate verlässt, oder
c) eine Ausweisungsverfügung rechtskräftig ergeht.
(3) Aufenthaltstitel können verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin bestehen.
(1) Bei Verlust eines Aufenthaltstitels ist der Inhaber verpflichtet, den Verlust unverzüglich dem Department of Justice oder dem Unified Police Department (UPD) zu melden.
(2) Wird festgestellt, dass ein Aufenthaltstitel gefälscht, verfälscht oder unrechtmäßig erlangt wurde, ist dieser einzuziehen und für ungültig zu erklären.
(3) Die betroffene Person kann bis zur Ausstellung eines neuen Dokuments einen befristeten Ersatznachweis erhalten.
(1) Eine Person kann ausgewiesen werden, wenn
a) sie wiederholt oder schwerwiegend gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstößt,
b) sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellt, oder
c) sie sich durch Täuschung, Drohung oder Bestechung Aufenthaltstitel verschafft hat.
(2) Mit der Ausweisung kann ein Einreiseverbot von bis zu 24 Monaten verhängt werden.
(3) Über die Ausweisung entscheidet das Department of Justice nach Anhörung der betroffenen Person.
(1) Das Department of Justice ist die oberste Aufsichtsbehörde für die Erteilung, Verlängerung und Entziehung von Aufenthaltstiteln.
(2) Das Unified Police Department ist für Identitätsfeststellung, Kontrolle und Sicherstellung zuständig.
(3) Das Los Santos Amt führt das Melderegister und bearbeitet Anträge auf Erstausstellung.
(4) Streitigkeiten über Zuständigkeiten werden durch das Department of Justice verbindlich entschieden.