I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Ausweispflicht
(1) Für die Einreise und den Aufenthalt im Staat San Andreas ist ein gültiger vom LS Amt erstellter Personalausweis erforderlich.
(2) Ein Personalausweis gilt nur als rechtswirksam, wenn alle nachstehenden Angaben vollständig und korrekt enthalten sind:
Vor- und Nachname der Inhaberin oder des Inhabers,
Geburtsdatum,
Geschlecht,
aktuelles - klar erkenntliches Lichtbild,
eigenhändige Unterschrift der Inhaberin oder des Inhabers,
ausstellender Bundesstaat,
Ausstellungsdatum.
§ 2. Erwerb von Lizenzen
(1) Personen ohne gültigen Personalausweis ist der Erwerb von Lizenzen jeglicher Art im Staatsgebiet San Andreas untersagt.
(2) Als Lizenzen im Sinne dieses Gesetzes gelten insbesondere Erlaubnisse, Genehmigungen oder Berechtigungen, die von staatlichen Stellen oder anerkannten Behörden ausgestellt werden.
§ 3. Vergabe eines Aufenthaltstitel
Wird eine Person ohne gültigen Personalausweis durch eine Exekutive Behörde festgestellt, kann sie zur Identitätsfeststellung und weiteren Überprüfung des Aufenthaltsstatus vorübergehend in Gewahrsam genommen werden.
§ 4. Verlust oder Entzug des Aufenthaltstitels
(1) Bei Verlust eines Personalausweises ist der Inhaber verpflichtet, den Verlust unverzüglich dem Department of Justice zu melden.
(2) Wird festgestellt, dass ein Personalausweis gefälscht, verfälscht oder unrechtmäßig erlangt wurde, ist dieser einzuziehen und für ungültig zu erklären.
(3) Die betroffene Person kann bis zur Ausstellung eines neuen Dokuments einen befristeten Ersatznachweis erhalten.
§ 5. Ausweisung
(1) Eine Person kann ausgewiesen werden, wenn:
a) sie wiederholt oder schwerwiegend gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstößt,
b) sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellt, oder
c) sie sich durch Täuschung, Drohung oder Bestechung Aufenthaltstitel verschafft hat.
(2) Über die Ausweisung entscheidet das Department of Justice nach Anhörung der betroffenen Person.
§ 6. Zuständigkeiten
(1) Das Department of Justice ist die oberste Aufsichtsbehörde für die Erteilung, Verlängerung und Entziehung von Aufenthaltstiteln.
(2) Jegliche Exekutive Behörde ist für Identitätsfeststellung, Kontrolle und Sicherstellung zuständig.
(3) Das Los Santos Amt führt das Melderegister und bearbeitet Anträge auf Erstausstellung.
(4) Streitigkeiten über Zuständigkeiten werden durch das Department of Justice verbindlich entschieden.