(1) Dieses Gesetz regelt die rechtliche Anerkennung, Registrierung, Überwachung und Sicherheit von Unternehmen.
(2) Ziel ist die Gewährleistung von Transparenz, öffentlicher Sicherheit, Brandschutz sowie ordnungsgemäßer Unternehmensführung.
(1) Unternehmen im Sinne dieses Gesetzes sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die dauerhaft wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.
(2) Als anerkanntes Unternehmen gilt nur, wer die Voraussetzungen dieses Gesetzes erfüllt.
(1) Jedes Unternehmen ist verpflichtet, sich vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Unternehmensregister des Department of Justice eintragen zu lassen.
(2) Erst mit erfolgreicher Eintragung erlangt ein Unternehmen den Status eines rechtlich anerkannten Unternehmens.
(3) Ohne Eintragung ist die Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten unzulässig.
(4) Änderungen in Eigentumsverhältnissen, Geschäftsführung oder Tätigkeitsbereich sind dem DOJ unverzüglich mitzuteilen.
(5) In das Unternehmensregister sind für jedes Unternehmen mindestens folgende Angaben verpflichtend einzutragen:
Unternehmensname
Branche bzw. Tätigkeitsbereich
Kontaktangaben (Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse)
Name des Geschäftsführers oder Inhabers
Registriernummer
Postleitzahl des Unternehmenssitzes
Unternehmensstatus (aktiv oder inaktiv)
(1) Unternehmen unterliegen einer fortlaufenden staatlichen Aufsicht.
(2) Alle zwei Monate ist ein Tätigkeits- und Sicherheitsbericht beim DOJ einzureichen.
(3) Der Bericht muss insbesondere Angaben zu Betriebsstandorte, Mitarbeiterzahl und Sicherheitsmaßnahmen enthalten.
(1) Alle Unternehmen sind verpflichtet, alle zwei Monate eine Brandschutzüberprüfung durch das zuständige Fire Department durchführen zu lassen.
(2) Die Überprüfung umfasst insbesondere:
Brandmeldeanlagen
Flucht- und Rettungswege
Feuerlöscheinrichtungen
(3) Sollte diese Prüfung nicht in genannter Frist erfolgen, können Strafen in Form eines Bußgeldes bis zu 250.000 $ sowie die rechtliche Stilllegung des Unternehmens folgen. Im Falle der Stilllegung dürfen keine Tätigkeiten in Bezug auf das Unternehmen erfolgen. Eine Verlängerung der Aussetzung der Brandschutzüberprüfung bedarf der Genehmigung des DOJ.
(1) Unternehmen müssen alle sonstigen sicherheitsrelevanten Maßnahmen einhalten, die dem Schutz von Mitarbeitern, Kunden und der Öffentlichkeit dienen.
(2) Dazu zählen insbesondere Arbeits- und Gesundheitsschutz und Gebäudesicherheit
(3) Das DOJ ist berechtigt, unangekündigte Kontrollen durchzuführen.
(1) Verstöße gegen dieses Gesetz können mit folgenden Maßnahmen geahndet werden:
Geldbußen
Vorübergehende Betriebsschließung
Entzug der Unternehmensanerkennung
(2) Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann das Unternehmen dauerhaft aus dem Unternehmensregister gelöscht werden.